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Wohnungs­abgabe: was die Verwaltung prüft

Bei der Abgabe wird die Wohnung Raum für Raum durchgegangen – Küche und Bad zuerst, weil dort die meisten Beanstandungen entstehen. Was Sie zurückgeben müssen, ist der Zustand aus vertragsgemässem Gebrauch, nicht ein Neuzustand.

Raum für Raum

Die Checkliste

Das ist die Reihenfolge, in der wir selbst arbeiten – und ungefähr die, in der abgenommen wird.

Küche

Backofen, Dampfabzug samt Filter, Kühlschrank abgetaut, Schränke innen, Fugen und Silikon.

Bad und WC

Kalk an Armaturen und Duschwand, Abläufe, Spiegelschrank, Fugen, Ventilator.

Räume

Böden, Sockelleisten, Türen und Rahmen, Lichtschalter, Storen und Fenster innen.

Nebenräume

Keller, Estrich, Balkon und Waschküche – hier wird am häufigsten etwas vergessen.

Vollzähligkeit

Alle Schlüssel, Storenkurbeln, Fernbedienungen und Gebrauchsanleitungen.

Protokoll

Das Abgabeprotokoll wird unterschrieben – lesen Sie es, bevor Sie unterschreiben.

Gut zu wissen

Mängel müssen sofort gemeldet werden

Laut Artikel 267a des Obligationenrechts muss die Vermieterschaft den Zustand bei der Rückgabe prüfen und Mängel, für die Sie einzustehen haben, Ihnen sofort melden. Versäumt sie das, verliert sie ihre Ansprüche – ausgenommen sind Mängel, die bei einer üblichen Untersuchung nicht erkennbar waren.

Deshalb ist die Abgabe ein Termin, an dem Sie dabei sein sollten. Was im Protokoll steht, gilt später als das, worauf man sich geeinigt hat.

Abnützung ist kein Reinigungsmangel. Was sich über die Jahre normal abnutzt, geht nicht zu Ihren Lasten – dafür gibt es die paritätischen Lebensdauertabellen, auf die sich Mieter- und Hauseigentümerverbände stützen.

  • Bei der Abgabe persönlich dabei sein
  • Protokoll vor der Unterschrift lesen
  • Eigene Fotos vom Zustand machen
  • Reinigungstermin vor die Abgabe legen

Wann die Reinigung stattfinden sollte

Nach dem Auszug, vor der Abgabe – und mit einem Tag Luft dazwischen. Wer die Reinigung auf denselben Morgen legt, hat keinen Spielraum, falls doch etwas nachzuarbeiten ist.

  • Die Wohnung ist leer und der Strom läuft noch
  • Keller und Estrich sind geräumt
  • Der Abgabetermin steht fest und ist uns bekannt

Häufige Fragen

Muss ich die Wohnung im Neuzustand zurückgeben?

Nein. Zurückzugeben ist der Zustand, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Normale Abnützung geht nicht zu Ihren Lasten.

Was passiert, wenn die Verwaltung etwas beanstandet?

Sollte die Verwaltung bei der Abnahme etwas beanstanden, kommen wir kostenlos nach und reinigen die betroffenen Stellen nach – so oft, bis die Abnahme erfolgreich ist. Das ist unser Versprechen an Sie.

Wann soll ich die Reinigung buchen?

Sobald der Abgabetermin feststeht. In der Regel erhalten Sie einen Termin innerhalb von 24-48 Stunden, in dringenden Fällen auch am selben Tag.

Reinigen Sie auch Keller und Estrich?

Ja, sofern sie geräumt sind. Das Räumen selbst ist eine eigene Leistung – siehe Entsorgung und Entrümpelung.

Sorgenfrei zur Abgabe?

Wir reinigen mit Protokoll und Abnahmegarantie – und kommen nach, falls etwas beanstandet wird.